5.3 Nicht erfüllt ist das Erfordernis des äusseren schädigenden Faktors, wenn das erstmalige Auftreten der Schmerzen mit einer blossen Lebensverrichtung einhergeht, welche die versicherte Person zu beschreiben in der Lage ist, wie dies vorliegend der Fall war. Vielmehr ist gemäss Rechtsprechung 40 B. Gerichtsentscheide 3605