Abgesehen davon erscheint diese Darstellung mit einem „Herausspicken" des Rades als eher unwahrscheinlich, da derjenige, der Zug und Druck darauf ausübt, die ausgeübte Kraft dosieren und deshalb ein unbeabsichtigtes „Herausspicken" vermeiden kann. Rein physikalisch ist nicht ersichtlich, weshalb das horizontal aufgehängte Rad nach dem Lösen der Muttern plötzlich herausgesprungen sein sollte. Abzustellen ist mithin auf die erste Sachverhaltsschilderung durch den Beschwerdeführer vom 15. November 2011 bzw. durch die Arbeitgeberin gemäss Schadenmeldung vom 3. November 2011.