Die Suva wies die Einsprache ab, da der Versicherte erst in der Einsprache geltend gemacht habe, das Rad habe sich nicht leicht lösen lassen und als der Kollege mit dem Schlagbohrer versucht habe, die Muttern zu lösen, sei es plötzlich herunter- und ihm entgegengesprungen, wobei er es nicht richtig habe halten können. Diese Darstellung wirke in Anbetracht der früheren Angaben des Versicherten gegenüber der Suva und den behandelnden Ärzten wenig glaubwürdig. Wenn der Arbeitgeber für die Widersprüche das schlechte Deutsch des Versicherten verantwortlich mache, so sei dem entgegenzuhalten, dass das Frageblatt der Suva in fehlerfreiem Deutsch ausgefüllt worden sei;