Einspracheweise stellte sich der Versicherte auf den Standpunkt, dass er die Frage der Suva betreffend ein besonderes Ereignis wohl fälschlicherweise auf einen Sturz oder ein Ausgleiten bezogen habe. Auch habe er den Hergang etwas unklar formuliert. Tatsächlich habe sich ein grosses schweres Rad nicht so leicht lösen und herunternehmen lassen. Als ein Kollege mit einem Schlagbohrer die Muttern zu lösen versucht habe, sei das Rad plötzlich herunter und ihm, dem Versicherten, entgegengesprungen, wobei er es nicht mehr richtig habe halten können. Dadurch sei der rechte Arm zu stark belastet worden mit der bekannten Verletzungsfolge, was auch ärztlicherseits anerkannt werde. PD Dr. med.