Es sei nicht ersichtlich, welche Umstände in dieser Zeitspanne dazu geführt hätten, dass die Liegenschaft derart an Wert eingebüsst haben soll. Im Übrigen seien der Beschwerdeführerin die lokalen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Übernahme der Liegenschaft ins Geschäftsvermögen bekannt gewesen. Dennoch habe sie ihrem Geschäftsführer die Liegenschaft zum Wert von Fr. 248‘400.00 abgekauft. 2.4 […] 2.5 Den Kern der vorliegenden Streitsache bildet die Frage, ob und in welchem Umfang Abschreibungen auf einer neu erworbenen Liegenschaft im Geschäftsvermögen zulässig sind.