keine Nachfrage ergeben hätten. Die Bank D. habe zudem eine Hypothek auf der Liegenschaft schlicht abgelehnt. 2.3 Die Vorinstanz hält dem entgegen, dass die Beschwerdeführerin nur gerade zwei Tage nach der Überführung der Liegenschaft ins Geschäftsvermögen eine übersetzte Abschreibung verbucht habe. Zusammen mit der Abschreibung im Jahr 2011 seien innerhalb von einem Jahr und zwei Tagen 52 Prozent des Überführungswertes der Liegenschaft abgeschrieben worden. Es sei nicht ersichtlich, welche Umstände in dieser Zeitspanne dazu geführt hätten, dass die Liegenschaft derart an Wert eingebüsst haben soll.