Da die Z. GmbH sämtliche Rechnungen gegenüber ihren ausländischen Kunden in Euro ausgestellt hat und der Schweizer Franken eine Wertsteigerung erfahren hat, müssen alle noch nicht bezahlten Rechnungen (in Millionenhöhe) im Wert berichtigt werden. Daher ist 2010 mit einem negativen Ergebnis zu rechnen“. 3.3 Damit hat die Beschwerdeführerin die offensichtliche Unrichtigkeit der Veranlagungsverfügung bei der Vorinstanz nicht hinreichend zu substantiieren vermocht. Zum einen ist die Beschwerdeführerin gemäss ihrem Gesellschaftszweck nicht nur im Aussenhandel mit Arzneimitteln tätig, sondern u.a. auch im Handel mit Kosmetika, Immaterialgütern und Kunstgegenständen.