Zum einen habe sie dargelegt, dass ihre Auslandumsätze mit dem Arzneimittelhandel an eine gültige Swissmedic-Bewilligung gekoppelt seien und dass diese Bewilligung nur bis Ende 2009 gültig gewesen sei, sodass im Jahr 2010 weder Auslandumsätze noch Inlandumsätze mit dem Arzneimittelhandel hätten erzielt werden können. Aufgrund der Vorjahreszahlen, die der Steuerverwaltung bekannt gewesen seien, sei für diese zudem ohne weiteres ersichtlich gewesen, dass mit dem Wegfall der Auslandumsätze aus 33 B. Gerichtsentscheide 3602