23 A. Verwaltungsentscheide 1522 5. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die kantonale Volksinitiative „XY“ wegen formeller Mängel nicht zustande gekommen ist. Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, 12.03.2013 Eine gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde hat das Obergericht mit Urteil vom 28. Mai 2014 abgewiesen. 24