Das Bundesgericht hat dagegen mit Urteil vom 26. März 2009 entschieden, dass es bei der Frage der landwirtschaftlichen Verwertung des häuslichen Abwassers darauf ankommt, ob das Wohngebäude zonenkonform genutzt wird oder nicht. Eine zonenkonforme Nutzung wurde im Fall eines der abtretenden Generation dienenden Wohnraums bejaht, wobei das Bundesgericht zum Schluss kam, dass es sachlich gerechtfertigt sei, diesen Wohnraum auch in gewässerschutzrechtlicher Hinsicht dem betreffenden Landwirtschaftsbetrieb zuzurechnen (vgl. Urteil BGer 1C_401/2008). 20 A. Verwaltungsentscheide 1521