2013. f) Das Departement Bau und Umwelt stellt demnach fest, dass die Ordnungsfrist von sechs Monaten um insgesamt neun Monate überschritten ist. Demgegenüber steht fest, dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 16. Oktober 2012 gegenüber dem Beschwerdegegner ausdrücklich den Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung anzeigte. Der Beschwerdegegner bemühte sich aufgrund dessen über längere Zeit um einen Kompromiss zwischen der Beschwerdeführerin und ihrer Nachbarin. In dieser Zeit war das Rekursverfahren wohl nicht formell, jedoch faktisch sistiert und dieser einzelfallspezifische Entscheidungsablauf muss hiernach berücksichtigt werden.