Die Verzögerung des Rekursverfahrens war damit zumindest vier Monate lang, bis am 1. Februar 2013, im gegenseitigen Einvernehmen. Erst als der neue Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin den Beschwerdegegner am 1. Februar 2013 zum Entscheid in der Sache aufforderte, konnte dieser den Wegfall der Kompromissbereitschaft erkennen. Der Beschwerdegegner teilte dies der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 12. Februar 2013 mit. Im selben Schreiben zeichnete der Beschwerdegegner den anstehenden Verfahrensablauf vor und stellte einen baldigen Entscheid in Aussicht. Als der Beschwerdegegner, wie angekündigt, mit Entscheid vom 7. März 2013 das Rekursverfahren in Sachen Baustoppverfügung der Bau-