Die Beschwerdeführerin hat diese einvernehmliche Lösung bereits am 19. Mai 2008 in einem anderen Rekursverfahren, welches die Baustoppverfügung der Baubewilligungskommission X. vom 29. April 2008 betraf, über ihren Rechtsvertreter ausdrücklich gewünscht. Auch im strittigen Rekursverfahren zeigte sich die Beschwerdeführerin am 16. Oktober 2012 schriftlich zu einem Kompromiss bereit. Die Verzögerung des Rekursverfahrens war damit zumindest vier Monate lang, bis am 1. Februar 2013, im gegenseitigen Einvernehmen.