16 A. Verwaltungsentscheide 1520 e) Aus den Akten lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdegegner im Laufe des Verfahrens mehrmalig versucht hat, eine einvernehmliche Lösung im Nachbarschaftsstreit zwischen der Beschwerdeführerin und der Eigentümerin des Nachbargrundstückes, B. J. V., zu vermitteln. Die Beschwerdeführerin hat diese einvernehmliche Lösung bereits am 19. Mai 2008 in einem anderen Rekursverfahren, welches die Baustoppverfügung der Baubewilligungskommission X. vom 29. April 2008 betraf, über ihren Rechtsvertreter ausdrücklich gewünscht.