im Bereich der Parz. Nr. Y renaturiert werden wird, was voraussichtlich dazu führt, dass in diesem Bereich kein Kies mehr abgelagert wird. Departement Bau und Umwelt, 13.02.2013 1520 Verfahren. Parteientschädigung bei einer Rechtsverweigerungsbeschwerde. Ist die Beschwerdeführerin für die Verzögerung des Verfahrens mitverantwortlich, rechtfertigt sich eine Herabsetzung der Parteientschädigung.