Übrige Bauten, insbesondere Wohnbauten und dergleichen, bleiben von der Praxisänderung ausgeschlossen. In dieser Hinsicht sind auch die tabellarischen Detailanforderungen an Alpställe und Sennhütten, wie sie in der Wegleitung „Erneuerung und Sanierung von Alpgebäuden“ auf der Seite 5 festgehalten sind, zu ergänzen: Für die Dacheindeckung von Alpställen ausserhalb des BLN-Gebiets können neben Schiefereternit und Tonziegel nun auch Blech-Sandwichpaneele gewählt werden, währenddessen innerhalb des BLN-Gebiets weiterhin nur Schiefereternit und Tonziegel zugelassen sind. Für die Bauausführung sind darüber hinaus verschiedene Anforderungen zu erfüllen.