GVP 14/2002, Nr. 1384, E. 4). 6. Die grundsätzliche Zulässigerklärung der Dacheindeckung von Ställen in der Landschaftsschutzzone ausserhalb des BLN-Gebiets mit Blech- Sandwichpaneelen stellt eine Praxisänderung dar. Angesichts der gestalterischen Ziele von Art. 112 Abs. 2 und Art. 82 BauG gilt es aber, Präzisierungen und Einschränkungen zu treffen, da nicht jede erdenkliche Bauweise dem gesetzgeberischen Willen entsprechen kann. Es ist festzuhalten, dass sich diese Praxisänderung nur auf freistehende Ökonomiegebäude wie Ställe, Scheunen und dergleichen bezieht. Übrige Bauten, insbesondere Wohnbauten und dergleichen, bleiben von der Praxisänderung ausgeschlossen.