Wie Figura gezeigt hat, sind folglich auch mit der Dacheindeckungsart „Blech-Sandwichpaneele“ ansprechende Resultate erzielbar. Von einiger Bedeutung sind indessen die Sorgfältigkeit der Ausführung, die Farbwahl sowie das Zusammenspiel zwischen Dachfläche und Dachdetails. Das Departement Bau und Umwelt entscheidet aus diesen Erwägungen, dass die Dacheindeckung mit Blech-Sandwichpaneelen den erhöhten Anforderungen von Art. 82 Abs. 2 und 3 BauG zu genügen vermag und diese Materialart zur Dacheindeckung von Ställen in der Landschaftsschutzzone ausserhalb des BLN-Gebiets zulässig ist (vgl. AR GVP 16/2004, Nr. 1407, E. 4; AR GVP 14/2002, Nr. 1384, E. 4).