Die von der Vorinstanz angeführte Wegleitung „Erneuerung und Sanierung von Alpgebäuden“ zeichnet die historische Entwicklung der Dacheindeckung von Alpbauten kurz nach. So hätten die Bauten ursprünglich über ein Schindeldach verfügt, welches Mitte des 20. Jahrhunderts jedoch durch eine Eindeckung mit Schiefereternit ersetzt worden sei. Gemäss dieser Wegleitung würden selten auch Blechdächer vorkommen. Alpen, welche gut mit dem Fahrzeug erreichbar seien, würden auch Tonziegeleindeckungen aufweisen. Demnach stellt das Departement Bau und Umwelt fest, dass Schindeldächer die herkömmliche Bauart für die Dacheindeckung von Alpställen i.S.v. Art. 82 Abs. 3 BauG darstellen.