Dementsprechend fallen etwa die Anliegen der Landwirtschaft, die statischen Vorteile oder finanzielle Überlegungen ausser Betracht. Ob die Dacheindeckung von Ställen mit Blech-Sandwichpaneelen mit Art. 82 Abs. 2 und 3 BauG vereinbar ist, muss anhand des optischen Erscheinungsbilds unter Berücksichtigung der herkömmlichen Bauweise beurteilt werden. d) Die von der Vorinstanz angeführte Wegleitung „Erneuerung und Sanierung von Alpgebäuden“ zeichnet die historische Entwicklung der Dacheindeckung von Alpbauten kurz nach.