In diesen Entscheiden argumentiert das Departement Bau und Umwelt, dass Blech-Sandwichpaneele bei der nötigen sorgfältigen Ausführung für Bedachungen von Ställen eine optisch ansprechende Lösung darzustellen vermögen und die Anliegen der Landwirtschaft sowie die statischen und finanziellen Aspekte ein Abweichen von der herkömmlichen Bauweise zulassen. Die grundsätzliche Zulässigerklärung der Dacheindeckung von Ställen mit Blech-Sandwichpaneelen blieb in diesen früheren Entscheiden des Departements Bau und Umwelt unter dem Vorbehalt der Beurteilung von Bauten, an welche erhöhte gestalterische Anforderungen zu stellen sind. Dazu sind die Landschaftsschutzzonen nach Art.