Das Departement Bau und Umwelt stellte bereits in zwei früheren Entscheiden fest, dass die Dacheindeckung von Ställen ausserhalb der Bauzone mit Blech-Sandwichpaneelen sowohl für isolierte wie auch für nichtisolierte Bedachungen unter bestimmten Voraussetzungen mit den Anforderungen von Art. 112 Abs. 2 BauG vereinbar ist. In diesen Entscheiden argumentiert das Departement Bau und Umwelt, dass Blech-Sandwichpaneele bei der nötigen sorgfältigen Ausführung für Bedachungen von Ställen eine optisch ansprechende Lösung darzustellen vermögen und die Anliegen der Landwirtschaft sowie die statischen und finanziellen Aspekte ein Abweichen von der herkömmlichen Bauweise zulassen.