von Alpställen „vorzugsweise mit Schiefereternit oder allenfalls grauen oder braunen Ziegeln, idealerweise Muldenfalzziegeln“ eingedeckt werden sollten (Wegleitung, a.a.O., S. 5). Es bleibt in Bezug auf diese Wegleitung zu bemerken, dass darin die Dacheindeckung nicht in den tabellarischen Detailanforderungen an Alpställe und Sennhütten geregelt ist. Das Departement Bau und Umwelt stellt damit zusammenfassend fest, dass Blech-Sandwichpaneele zur Dacheindeckung von Alpställen nach der eingelebten Praxis der Vorinstanz nicht bewilligungsfähig sind.