Es sei praktisch vollständig als kantonale Landschaftsschutzzone ausgeschieden. Die Landschaft werde durch die über hundert Alpen und einem Mehrfachen an Gebäuden und ihren Dächern geprägt. Das Zulassen von Blech-Sandwichpaneelen in diesem sensiblen Gebiet stehe in klarem Widerspruch zu den erhöhten gestalterischen Anforderungen bezüglich der Einpassung ins Landschaftsbild gemäss Baugesetz. Insgesamt lässt sich demnach hinsichtlich der bewilligungsfähigen Materialien zur Eindeckung von Dächern auf Alpgebäuden eine geübte Praxis der Vorinstanz erkennen, welche sich in der besagten Wegleitung niedergeschlagen hat. Danach gilt der allgemeine Gestaltungsgrundsatz, nach dem die Dächer