stalterische Grundsätze formuliert, welche es bei Bauvorhaben im Sömmerungsgebiet zu beachten gelte. Anlässlich des Rekursaugenscheins vom 3. Mai 2013 fügt die Vorinstanz hinzu, dass die Blech-Sandwichpaneele in Richtung Industrialisierung der Alpgebäude gingen und wegen ihrer optischen Wirkung nicht in die geschützte Landschaft passen würden. Diesen Standpunkt betont die Vorinstanz auch in ihrer Duplik vom 3. Juli 2013, gemäss welcher ihrer Meinung nach das Sömmerungsgebiet das grosse landschaftliche Potenzial Ausserrhodens sei. Es sei praktisch vollständig als kantonale Landschaftsschutzzone ausgeschieden.