Danach sei bei der Beurteilung massgebend, ob sich das Gebäude innerhalb oder ausserhalb des Perimeters des Sömmerungsgebietes befinde. Innerhalb des Sömmerungsgebietes seien Umbauten, Renovationen und Ersatzbauten möglichst sorgfältig zu gestalten. In der Wegleitung „Erneuerung und Sanierung von Alpgebäuden“ seien ge- 7 A. Verwaltungsentscheide 1518