In ihrem Wiederherstellungsentscheid vom 11. September 2012 argumentiert sie diesbezüglich, dass verschiedene gestalterische Grundsätze eingehalten werden müssten, damit die kulturhistorischen Werte der Alpen inkl. der Alpgebäude auch weiterhin im gesamten Alpgebiet des Kantons Appenzell Ausserrhoden ersichtlich und ablesbar blieben. Diese gestalterischen Grundsätze seien in der Wegleitung „Erneuerung und Sanierung von Alpgebäuden“ (Kantonale Arbeitsgruppe „Alpgebäude- Sanierung“, Wegleitung Erneuerung und Sanierung von Alpgebäuden, Herisau 2011) formuliert.