Entsprechend sei die nachträgliche Bewilligung der in Abweichung zur ursprünglichen Baubewilligung realisierten Baute auszuschliessen. Wird nun aber eine Wiederherstellungsverfügung mit Rekurs angefochten, so hat die Rechtsmittelinstanz wenigstens summarisch zu prüfen, ob die im Streit liegende Baute materiell rechtswidrig ist. Dementsprechend ist nachfolgend die materielle Rechtswidrigkeit der Dacheindeckung mit braunen Blech-Sandwichpaneelen zu prüfen (vgl. Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 3. A., Bern 2007, N 14a zu Art. 46). 4a) Bauten haben sich nach Art.