Mangels Vorliegen eines Wiederaufnahmegrunds i.S.v. Art. 26 VRPG vermag der Rekurrent daher mit seinen Vorbringen nicht durchzudringen, womit der Rekurs abzuweisen ist. Departement Bau und Umwelt, 04.02.2013 1518 Bauen ausserhalb der Bauzone. Gestaltungsanforderungen bei Bedachungen von Alpställen. Die Dacheindeckung von Ställen in der Landschaftsschutzzone ausserhalb des Gebiets des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) mit Blech-Sandwichpaneelen ist grundsätzlich zulässig. Praxisänderung.