Der Rekurrent bestreitet auch nicht, von der öffentlichen Anzeige bzw. vom Bauvorhaben Kenntnis gehabt zu haben, was im Übrigen durch die Tatsache widerlegt würde, dass auch der Wasser-Abwasserkommission eine Kopie der Bauanzeige zugestellt wurde und die Entwässerungsproblematik gemäss Protokoll an der Sitzung der Wasser-Abwasserkommission am 8. März 2011 unter Teilnahme des Rekurrenten diskutiert wurde. Da diese Sitzung noch vor Beginn der Auflagefrist (9.-28. März 2012) erfolgte, hätte der Rekurrent ausreichend Gelegenheit gehabt, die Baugesuchsakten einzusehen und gegen das Baugesuch Einsprache zu erheben. Der Rekurrent verkennt zudem, dass die Adressaten von Art.