Der Information dienen jedoch ebenfalls die öffentliche Auflage in der Gemeinde sowie die öffentliche Anzeige, welche gemäss Aktenlage rechtskonform im Amtsblatt, der Appenzeller Zeitung und im Rheintaler-Anzeiger publiziert wurde. Der Rekurrent bestreitet auch nicht, von der öffentlichen Anzeige bzw. vom Bauvorhaben Kenntnis gehabt zu haben, was im Übrigen durch die Tatsache widerlegt würde, dass auch der Wasser-Abwasserkommission eine Kopie der Bauanzeige zugestellt wurde und die Entwässerungsproblematik gemäss Protokoll an der Sitzung der Wasser-Abwasserkommission am 8. März 2011 unter Teilnahme des Rekurrenten diskutiert wurde.