A. Verwaltungsentscheide 1516 1516 Baubewilligungsverfahren. Hält ein Bauvorhaben die geltenden Regelbauvorschriften ein, darf eine Volumenherabsetzung aus Gründen der Ästhetik nur in Ausnahmefällen durchgesetzt werden, nämlich wenn der Widerspruch zur baulichen Umgebung klar und krass ist.