Dies hat die Beschwerdeführerin in ihrer Buchhaltung auch gemacht und zwischen Medikamenten/Hilfsmitteln-Verbänden/Heilmitteln-Nahrungsergänzung unterschieden. Bezüglich der Medikamente wird das Betreibungsamt also eine neue Verfügung zu erlassen und genau zu bezeichnen haben, welche Medikamente in die Kategorie Warenvorrat fallen bzw. welche die Beschwerdeführerin für ihre tägliche Arbeit als selbständige Ärztin benötigt. AB SchK, 27.11.2012 95