Aufgrund einer Entscheidung des Gesetzgebers sollen die Protokolle und insbesondere die Register – freilich gebunden an einen Interessennachweis – auch Dritten zugänglich sein. Sie dienen somit gleichzeitig dem Vermögensschutz, indem sie Rückschlüsse sowohl auf die Zahlungsfähigkeit als auch die Zahlungswilligkeit einer Person zulassen. Dabei geht es im vorvertraglichen Stadium schwergewichtig um den Kreditschutz (Bonitätsprüfung), während bei bestehenden Schuldverhältnissen die Frage der Verlustminimierung im Vordergrund steht (Frage, ob sich die Eintreibung der Forderung lohnt;