Niklaus Schmid, Praxiskommentar Schweizerische Strafprozessordnung, Zürich/St.Gallen 2009, N 1 zu Art. 6). In Würdigung all dieser Umstände erscheint es dem Obergericht angebracht, Vermittler X zu ermächtigen, der Staatsanwaltschaft die gewünschten Auskünfte im Rahmen einer Zeugeneinvernahme oder eines schriftlichen Berichts zu erteilen. OGer, 22.10.2012 83