Sachverhalt: Der Beschuldigte A lauerte zusammen mit B und C am frühen Morgen des 8. Juni 2010 Z (Privatkläger im erstinstanzlichen Verfahren), in dessen Stall in R auf. Die drei Täter waren maskiert. A und C verprügelten Z im Auftrag von Drittpersonen. Dabei schlugen sie mit Fäusten und Füssen auf das Opfer ein, wobei der Beschuldigte A zu Beginn mit einem Holzstock mit aufgesetztem Winkelrohr zugeschlagen hat. Bereits am Morgen des vorangegangenen Tages befanden sich die drei Beschuldigten im Stall von Z, sahen aber von der 78 B. Gerichtsentscheide 3593