Körperverletzung und Angriff. Konkurrenz (Art. 122 ff. und 134 StGB). Eine Konkurrenz zwischen Art. 134 StGB und den Art. 122 ff. StGB fällt in Betracht, wenn eine andere als die beim Angriff getötete oder verletzte Person in Gefahr gebracht wurde, oder wenn die Person, die während des Angriffs verletzt wurde, lediglich einfache Körperverletzungen erlitt, obgleich sie einer weiteren Gefährdung ausgesetzt war.