Sachverhalt: Der Beschuldigte A lauerte zusammen mit B und C am frühen Morgen des 8. Juni 2010 Z (Privatkläger im erstinstanzlichen Verfahren), in dessen Stall in R auf. Die drei Täter waren maskiert. A und C verprügelten Z im Auftrag von Drittpersonen. Dabei schlugen sie mit Fäusten und Füssen auf das Opfer ein, wobei der Beschuldigte A zu Beginn mit einem Holzstock mit aufgesetztem Winkelrohr zugeschlagen hat. Bereits am Morgen des vorangegangenen Tages befanden sich die drei Beschuldigten im Stall von Z, sahen aber von der 78