[…] Darüber hinaus hätte der Fahrzeuglenker miteinberechnen müssen, dass das erhebliche Gewicht seines Geländewagens (ca. 2,5 Tonnen) beim talwärts Fahren auf rutschigem Untergrund mit 4-5 % Gefälle zusätzliche Schwierigkeiten verursachen würde. In einem Entscheid der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St.Gallen (GVP SG 1983, Nr. 92, S. 203) konnte die Geschwindigkeit mit hinreichender Zuverlässigkeit und Genauigkeit nicht mehr ermittelt werden. Es wurde aber ausgeführt, dass es unbestritten sei, dass der Wagen auf der vereisten Autobahnbrücke ins Schleudern geraten sei, ohne dass der Führer irgendwelche Lenkfehler begangen habe.