Zusammenhang mit Dienstleistungen im Personalbereich erkennbar. Die Zeichen „AXXEVA“ und „ADEXXA“ verfügen über die gleiche Anzahl Buchstaben, womit sie in ihrer Wortlänge identisch sind. Bis auf die Buchstaben D und V stimmen sie in den verwendeten Buchstaben überein, wobei bei beiden Zeichen die verwendete Verdoppelung des Buchstabens „X“ auffällt. Auch hinsichtlich des Wortklangs besteht eine Ähnlichkeit zwischen den Zeichen. Dies vor allem darum, da beide Zeichen dieselbe Vokalfolge A-E-A aufweisen, was nach der Rechtsprechung oft zu einem weitgehend übereinstimmenden Wortklang führt (Gallus Joller, a.a.O., N 146 zu Art. 3 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).