Die Gesuchsgegnerin macht des Weiteren geltend, sie habe zwischenzeitlich das Copyright-Zeichen (®) aus ihren Unterlagen entfernt, plane aber, Anfang 2013 die Markenanmeldung „ADEXXA“ beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum neu einzureichen. 3.2 Zunächst hat die Gesuchstellerin glaubhaft zu machen, dass sie Inhaberin einer Marke ist. Sie stützt sich auf einen Auszug aus Swissreg und einen Auszug aus der Internationalen Registrierungsdatenbank Romarin. Gemäss diesen Auszügen wurde die Marke „AXXEVA“ am 25. März 2010 zu-