Die Literatur, welche die Aktivlegitimation des Kindes im Abänderungsprozess für Scheidungsfolgen bejaht (Cyril Hegnauer, Die Unterhaltspflicht der Eltern, Berner Kommentar ZGB, Bern 1997, N 58 zu Art. 286; Bühler/Spühler, Familienrecht, Die Ehescheidung, Berner Kommentar ZGB, Bern 1980, N 67 zu Art. 157), stützt sich im Wesentlichen auf einen einzigen Bundesgerichtsentscheid zu dieser Frage. In BGE 90 II 351 hatte sich das Bundesgericht mit der Abänderung von Kinderunterhaltsbeiträgen zu befassen, welche in einem vom ausländischen Scheidungsprozess getrennten Nachverfahren festgelegt worden waren. Die Eltern hatten sich in Deutschland scheiden lassen.