Staudinger Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 255-304, Berlin 2009, N 38 zu § 269). Auch diese Kommentierung wird nicht weiter begründet, verweist aber auf das auch vom Kantonsgericht angeführte Urteil des OLG Stuttgart vom 24. März 2004. 5.5.4.2 Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG Stuttgart bildete die Frage nach dem Erfüllungsort (i.S.v. Art. 5 Ziff. 1 der EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [