nichtorganische Schlaflosigkeit und das seit Kindheit wohl im Gesamtkontext des psychoorganischen Syndroms zu sehende Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätssyndrom die Besorgung des Haushalts durch die Versicherte, die darin durch ihren Ehemann im Rahmen des Zumutbaren – eine Leistungsansprecherin hat sich im Haushalt wie ein vernünftiger Mensch in der gleichen Lage ohne Aussicht auf Entschädigung zu organisieren (Urteil BGer 9C_491/2008, E. 3), wobei dort von einem (wesentlich) grösseren Spielraum und einer grösseren Flexibilität für die Einteilung und Ausführung der Arbeiten als im Rahmen einer Erwerbstätigkeit auszugehen ist (Urteil BGer