Der subjektive Entschluss muss nicht zwingend auch der objektiv vernünftigste Entscheid sein (Urteil BGer 8C_319/2010, E. 6.2.1). Die Auffassung, es wäre einer Versicherten angesichts der gesamten Umstände zumutbar – und vor dem Hintergrund der finanziellen Verhältnisse auch erforderlich – gewesen, als Valide eine Erwerbsarbeit im Vollzeitpensum zu verrichten, würde verkennen, dass stets allein die hypothetische Verhaltensweise der versicherten Person ausschlaggebend ist, und nicht die unter allen Titeln zweckmässigste.