Parteivorbringen hinreichender Anlass bestanden hätte (Urteil BGer I 347/00). Bei Beschwerden, welche sich gegen Verfügungen über die Zusprechung einer Rente der Invalidenversicherung richten, besteht im Umfang der von der Verwaltung anerkannten Erwerbsunfähigkeit materiellrechtlich in allen Fällen die Möglichkeit, die Priorität der Eingliederungsberechtigung vor dem Rentenanspruch von Amtes wegen zu prüfen (Urteil BGer 9C_599/2009, E. 2);