tung von Sondernutzungsplänen Gebühren von Fr. 200.00 bis 2‘000.00. Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren nach dem Zeit- und Arbeitsaufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie nach dem Interesse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der gebührenpflichtigen Person zu bemessen. Aufgrund dieser klaren gesetzlichen Regelung bestand für die Vorinstanz keine Pflicht, die Gebühren vorgängig zu beziffern bzw. im Genehmi- 18 A. Verwaltungsentscheide 1514