Es bestehen lediglich zwei Bilder aus grösserer Distanz. Diese zeigen zwar auf, dass in der Nähe der Hecke gedüngt wurde, allerdings können sie nach Ansicht des Departements Bau und Umwelt nicht zweifelsfrei belegen, dass der geforderte Mindestabstand von drei Metern auf der ganzen beanstandeten Fläche nicht eingehalten worden ist. Gleichermassen verhält es sich mit den Aufnahmen des Waldrandes nördlich der Hecke. Unzweifelhaft wurde in deren Nähe gedüngt. Allerdings sind auch diese Aufnahmen aus einer Entfernung gemacht worden, von welcher nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob gegen die Abstandsvorschriften verstossen wurde oder nicht. Da es sich mit den restlichen Bildern