Da die Kürzung pro nicht eingehaltenen Längenmeter berechnet werden würde, sei ein Verstoss auf der gesamten beanstandeten Länge durch die Kontrollbehörde in zweifelsfreierweise nachzuweisen. Aufgrund der vorliegenden Fotos sei ein solcher Nachweis jedoch nicht möglich. Die auf dem Luftbild mit Rot und Grün eingezeichneten, angeblich nicht eingehaltenen Wald- und Heckenrandstreifen würden unbewiesen bleiben, da eine nachträgliche Rekonstruktion des Sachverhalts nicht mehr möglich sei. b) Das LIA hat die dem Rekurrenten vorgeworfenen Verstösse fotografisch festgehalten.