14 A. Verwaltungsentscheide 1511 ren Waldes auf Parzelle Nr. X keine Fotos aus der Nähe erstellt worden. Es würde lediglich ein Bild aus grosser Distanz vorliegen, welches keinen Aufschluss über die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung des Pufferstreifens geben würde. Daneben sei aber auch auf den vereinzelten Nahaufnahmen der übrigen Waldränder nicht feststellbar, ob es sich bei den teilweisen Verfärbungen des Grasbestandes um Jaucherückstände oder um Erdmaterial bzw. herumliegendes Laub handeln würde.